Der neue Rundfunkbeitrag

So lautete neulich der Betreff von einem Brief den ARD, ZDF und Deutschlandradio zusammen mit einem GEZ-Infoblatt verschickten.

Für alle – von allen: Der neue Rundfunkbeitrag ab 2013

ARD, ZDF und Deutschlandradio bieten Ihnen täglich ein hochwertiges, unabhängiges und vielfältiges Programm rund um Politik, Wirtschaft, Kultur und Sport. Ohne Ihren Beitrag dazu wäre dies nicht möglich. Dafür vielen Dank.

Ab 2013 hat der Gesetzgeber die Rundfunkfinanzierung geräteunabhängig ausgestaltet. Möglicherweise ergeben sich dadurch für Sie Änderungen:

– Keine Unterscheidung nach Gerätenutzung: Die technische Entwicklung macht eine trennscharfe Unterscheidung nach Geräteart (TV, Radio, Computer) immer schwerer. Der neue Rundfunkbeitrag differenziert deshalb nicht mehr zwischen Grund- und Fernsehgebührt. Art und Anzahl von Geräten spielen für die Beitragspflicht keine Rolle mehr.

– Kein Mehrfachbeitrag: Es gilt die einfache Regel, dass ein Beitrag pro Wohnung zu zahlen ist. Dadurch entstehen Entlastungen zum Beispiel für Wohngemeinschaften oder für Kinder mit eigenem Einkommen, die noch in der Wohnung der Eltern leben.

– Ermäßigte Beitragspflicht: Menschen mit Behinderung, denen das Merkzeichen „RF“ zuerkannt wurde, zahlen künftig einen Drittelbeitrag, es sei denn sie sind nach anderen Vorschriften ganz zu befreien.

….

Monika Piel
ARD-Vorsitzende

Thomas Belutt
ZDF-Intendant

Willi Steul
Intendant des Deutschlandradios

Schon bei hochwertig und unabhängig konnte ich nur mit dem Kopf schütteln und musste aufpassen kein Schütteltrauma zu bekommen. Die können Fehleinschätzungen noch so oft wiederholen und verbreiten, dadurch werden sie nicht wahrer. Genausowenig werden sie aus der GEZ-Gebühr einen Rundfunkbeitrag machen.

Der neue Rundfunkbeitrag ab 2013: Das ändert sich für Sie

Der Gesetzgeber hat die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geräteunabhängig umgestaltet. Dadurch ergeben sich für Sie ab dem 1. Januar 2013 einige Neuerungen:

– Einfacher Beitrag pro Wohnung statt für TV, Radio oder Computer
– Entlastung zum Beispiel für Familien oder Personen in Wohngemeinschaften

Ihr Beitrag sicher auch zukünftig eine qualitative Meinungsvielfalt und die Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger an politischen und gesellschaftlichen Diskussionen.

So gestaltet sich Ihr Beitrag
Ob Radio, TV oder Computer – pro Wohnung ist ein Betrag zu zahlen, egal, ob und wie viele Rundfunkgeräte vorhanden sind und wie viele Personen in dieser Wohnung leben. Die Beitragspflicht besteht also unabhängig von tatsächlichen vorhandenen Rundfunkgeräten.

Das ist Ihre Beitragshöhe
Der reguläre Rundfunkbeitrag liegt bei 17,98 Euro pro Monat bzw. 53,94 für drei Monate, Menschen mit Behinderung, denen das Merkzeichen „RF“ zuerkannt wurde, zahlen auf Antrag einen Drittelbetrag: 5,99 Euro pro Monat bzw. 17,97 für drei Monate. Eine Befreiung aus sozialen Gründen ist auf Antrag ebenfalls möglich

Was der Beitrag abdeckt
Familien mit Kindern, die bereits ein eigenes Einkommen haben, Personen in Wohngemeinschaften oder Partner nichtehelicher Lebensgemeinschaften zahlen nur einen Beitrag pro Wohnung. Für eine Zweitwohnung ist ein eigener Beitrag zu zahlen.

Beitragsfreie Gartenlaube
Gartenlauben in Kleingartenanlagen sind beitragsfrei. Dies gilt auch für Gartenlauben, die nicht zum dauerhaften Wohnen geeignet sind.

Also von qualitativer Meinungsvielfalt konnte ich bisher noch nichts erkennen. Eigentlich brauche ich auch kein Fernsehen, wie ich in letzter Zeit ohne Gerät immer wieder festgestellt habe.

Auch bisher brauchte meines Wissens ein Kind mit eigenem Einkommen nicht zu zahlen, wenn der Fernseher nicht der eigene war.

Warum für Zweitwohnungen gezahlt werden soll, erschließt sich mir nicht. Dadurch werden nur jene geschröpft, die berufsbedingt ein Zweitwohnung benötigen ohne dadurch die Angebote mehr zu nutzen. Zumal Gartenlauben Zweiwohnungen sehr ähneln.

Ob die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen eingehalten werden kann trotz Garantie nicht überprüft werden, da es sich nicht um eine unabhängige Stelle handelt.

In meinen Augen ist das alles keine faire Regelung und liefert für die Nutzer keinen Mehrwert.

Fakt ist für mich nur, dass bald viele mehr zahlen müssen.

Da ich mich mehrfach mit den ÖRR und ACTA beschäftigt habe, hatte ich auch an verschiedene Stellen Emails geschickten und sogar Antworten erhalten. Welche ich nachfolgend im Sinne der Transparenz präsentieren möchte.

Email 13.06.2012 11:13

Sehr geehrter Herr Scharfenort,

ich nehme Bezug auf Ihre Email an den Rundfunkrat des WDR vom 27.04.2012, zu der Sie bereits einige Hinweise der Vorsitzenden des Gremiums (vom 24.05.2012) erreicht haben.

Sie werfen mit Ihrem Schreiben einen Aspekt auf, der weit über o.g. Thema hinausreicht. Es gibt immer wieder Berichterstattungsgegenstände aus dem im weitesten Sinne politischen Raum, die nicht nur unsere kritische Aufmerksamkeit als objektiver und unabhängiger Berichterstatter finden müssen, sondern die auch unsere eigenen Interessen berühren. Dass es uns dabei nicht verboten sein kann, uns auch aus der Warte des Betroffenen zu positionieren, dürfte unstreitig sein. Denken Sie z.B. an die Neuordnung unseres Finanzierungssystems – den Umstieg von den Gebühren zu Beiträgen – in die wir uns natürlich als unmittelbar Betroffene nachhaltig einbringen mussten. Andererseits wird ein solches Thema immer auch von Belang für die Öffentlichkeit sein und von daher Gegenstand unserer Betrachtung als „Medium und Faktor“ im öffentlichen Meinungsbildungsprozess sein müssen. Soweit wir uns entsprechenden Berichterstattungsgegenständen in dieser Rolle zuwenden, müssen wir gleichwohl die üblichen Regelungen zur Unabhängigkeit unserer Berichterstattung usw. einhalten. Dabei gelten ohne wenn und aber die Programmgrundsätze des WDR-Gesetzes.

Ob wir dem am Ende uneingeschränkt nachgekommen sind, kann man letztlich nur im Einzelfall sagen. Im Zusammenhang mit ACTA wurde diese Frage von verschiedenen Seiten im Kontext der Berichterstattung über die
Demonstrationen im Februar des Jahres an uns herangetragen. Nach genauer Prüfung unserer Berichterstattung in diesem Zusammenhang konnten wir darlegen, dass hier z.B. die Gegner des Abkommens, also diejenigen, die ihren Protest hiergegen artikuliert haben, in unseren Beiträgen viel häufiger und ausführlicher zu Wort gekommen sind, als etwa die Befürworter. Dies ist möglicherweise schon dem Umstand geschuldet, dass man es eben mit Protesten gegen das Abkommen zu tun hatte.
Vielleicht liegt es auch daran, dass die vor Ort tätigen Realisatoren durchaus auch Chronisten mit einer eigenen Haltung sind, wobei nie auszuschließen ist, dass vieles hiervon auch in die Berichterstattung
einfließt. Dies wird sich nie ganz vermeiden lassen, muss aber auch nicht zwingend ausgeschlossen werden, solange dies zur Pluralität, die über die Gesamtheit unserer Angebote vermittelt wird, beiträgt.

Ich hoffe, dass ich hiermit Ihre Besorgnis ausräumen konnte und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Eva-Maria Michel
stellvertretende Intendantin WDR

Email 24.05.2012 12:17

Sehr geehrter Herr Scharfenort,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 27. April 2012 an den Rundfunkrat des
WDR zum ACTA-Abkommen.

Hauptaufgabe des Rundfunkrats ist es, im Zusammenwirken mit den anderen
Organen des WDR, dafür Sorge zu tragen, dass der WDR die gesetzlichen
Vorschriften im Rahmen seines öffentlich-rechtlichen Auftrags erfüllt.
Dazu gehören die Vertretung der Interessen der Allgemeinheit sowie die
Beschlussfassung über Fragen von grundsätzlicher Bedeutung für den WDR.
Für die konkrete Programmgestaltung, und damit auch für die von Ihnen
kritisierte Berichterstattung zum ACTA-Abkommen, ist nach dem WDR-Gesetz
die Intendantin Frau Piel verantwortlich.

Vor diesem Hintergrund wird deshalb bei Eingaben zum Programm an den
Rundfunkrat zunächst die Intendantin um Stellungnahme an den Rundfunkrat
gebeten. Die Intendantin ihrerseits kann Ihnen auch direkt antworten.
Falls nach dem möglichen Schreiben der Intendantin und der erbetenen
Stellungnahme weiterer Erläuterungsbedarf aus Sicht des Rundfunkrats
deutlich wird, werde ich mich mit Ausführungen aus Gremiensicht direkt
an Sie wenden.

Zum Sachstand der Beratungen des WDR-Rundfunkrats zum ACTA-Abkommen
möchte ich Ihnen an dieser Stelle folgendes mitteilen: Die Beratungen
und die Meinungsbildung zu ACTA im WDR-Rundfunkrat befinden sich derzeit
noch im Prozess. So hat sich eine Delegation des Gremiums erst kürzlich
in Brüssel im Rahmen von Gesprächen mit EU-Parlamentariern unter anderem
zum aktuellen Sachstand zu ACTA informieren lassen. Ebenfalls ist
vorgesehen, sich nochmals vertiefend in einem der Ausschüsse des
WDR-Rundfunkrats mit dem Thema zu befassen.

Zusätzliche Informationen zum Rundfunkrat und seinen Aufgaben finden
Sie unter http://www.wdr-rundfunkrat.de.

Mit freundlichen Grüßen

Ruth Hieronymi
Vorsitzende des WDR-Rundfunkrats

Email 24.02.2012 10:33

vielen Dank für Ihre kritische Stellungnahme zu dem Handelsabkommen Acta, die wir aufmerksam und interessiert gelesen haben. Gerne erläutern wir Ihnen unseren Standpunkt:

Das ZDF setzt sich für eine Anpassung der urheberrechtlichen Rahmenbedingungen an die Nutzungsgewohnheiten in der digitalen Welt im Rahmen der anstehenden Novellierungen des Urheberrechts auf europäischer Ebene, vor allem aber auch in der dringend notwendigen Fortschreibung des deutschen Urhebergesetzes (3. Korb) ein.

Dabei geht es bspw. um eine technologieneutrale Ausgestaltung der Weitersendung unserer Angebote auf Drittplattformen, unabhängig von drahtgebundenen oder drahtlosen Technologien sowie um effektive Mechanismen für die Rechteklärung in der digitalen Welt. Damit sollen legale Angebote gefördert werden, was gleichzeitig die beste Prävention gegen Piraterie ist.

Die Interessen von Nutzern und Rechteinhabern müssen in einen fairen Ausgleich gebracht werden. Dementsprechend kommt es für das ZDF – das sowohl Rechteinhaber als auch Rechtenutzer ist – in der digitalen Welt auf folgendes an:

1. Faire Bedingungen, angemessene Vergütung und Anerkennung für die Arbeit von Künstlern und Urhebern, was auch einen hinreichenden Schutz des geistigen Eigentums voraussetzt.

2. Die Zugangsinteressen der Nutzer und damit das Gemeinwohl müssen geschützt werden. Die Offenheit des Internet ist eine wichtige Vorbedingung für Meinungsvielfalt, Pluralismus, kommunikative Chancengleichheit und damit für die Meinungsbildung. Das ZDF spricht sich deshalb für eine möglichst weitgehende Sicherung der Netzneutralität aus.

3. ACTA lässt zwar bewährte Schranken des Urheberrechts wie bspw. die Privatkopie oder das Zitatrecht unberührt, die Umsetzung sollte aber wie oben dargestellt von der Modernisierung des Urheberrechts zur Förderung legaler Angebote begleitet werden.

4. Für das ZDF sind Fernsehen und redaktionelle Telemedienangebote gerade in der digitalen Welt keine gewöhnlichen Wirtschaftsgüter. Es handelt sich vielmehr um Kulturgüter, die für Meinungsvielfalt und Kommunikation in unserer Gesellschaft von entscheidender Bedeutung sind.

Wir würden uns freuen, wenn Sie diese Ausführungen in ihre kritischen Überlegungen mit einbeziehen und verbleiben

Email 21.02.2012 11:06

Sehr geehrter Herr Scharfenort,

wir bedauern, dass Ihnen die Berichterstattung des Ersten nicht zusagt.

Grundsätzlich bemühen sich die Reporter und Redakteure der ARD immer, möglichst gute journalistische Arbeit zu leisten und alle Aspekte des behandelten Themas angemessen zu beleuchten. Dazu gehört auch, Betroffene beider Seiten ausreichend zu Wort kommen zu lassen.

Bei ihrer Arbeit verfolgen die Journalisten der ARD als oberstes Ziel, gründlich zu recherchieren, Fakten zu erhärten und sie verständlich darzustellen. Bei der Auswahl der Themen orientieren sich die Redaktionen an journalistischen Nachrichtenkriterien wie Wichtigkeit und Konfliktpotential.

Keinesfalls ist das Erste Deutsche Fernsehen einer politischen Instanz, Partei oder sonstigen Interessengruppen in besonderer Weise verpflichtet. Das öffentlich-rechtliche ARD-Gemeinschaftsprogramm wird aus Rundfunkgebühren finanziert und arbeitet frei von staatlicher Einflussnahme. In den Kontrollgremien der Landesrundfunkanstalten achten Vertreter aller gesellschaftlichen Gruppen darauf, dass journalistische und ethische Standards eingehalten werden.

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