Wo kann man ein fehlendes Impressum melden.

Nach deutschem Recht müssen praktisch alle deutschen Internetseiten ein Impressum haben.

Kommerzielle Seiten müssen auf jeden Fall eines haben. Ist dies nicht der Fall, ist für mich die Seite auf jeden Fall extrem suspekt. Schließlich fehlt ohne Impressum ein Ansprechpartner und das ist meist bei solchen Seiten der Fall, die gar nicht erreicht werden wollen.

Warum ich dazu schreibe, ist der in letzter Zeit intensiver werdende Kommentarspam. Diese Seiten haben meist kein Impressum und nerven mit ihren Spamseiten. Da revanchiere ich mich gerne damit ihnen das Leben schwer zu machen. Zum Beispiel mit einer Info an die Wettbewerbszentrale.

Von staatlicher Seite ist meines Wissens für ein fehlendes Impressum oder eines was nicht den Ansprüchen gerecht wird die jeweilige Bezirksregierung zuständig. Um zu wissen an welche Bezirksregierung man sich wenden muss, kann man bei der DENIC die Adresse ermitteln, soweit diese richtig und die Seite auf .de endet. Alle anderen Seiten würde ich erst einmal an die eigene Bezirksregierung melden. Im Zweifelsfall, wenn zum Beispiel die Bezirksregierung vor Ort nicht bekannt ist, würde ich mich erst einmal an das Ordnungsamt wenden

Ebenfalls einschalten kann mensch die Beschwerdestelle. Wo auch Betrug, Kinderpornographie und anderes illegales gemeldet werden kann. Allerdings sind sie nicht für fehlende Impressen zuständig.

Zum Thema Spam, welches mit fehlendem Impressum häufig Hand in Hand geht, hatte ich vor einiger Zeit ja mal die Ministerin Aigner per Email ans Ministerium gefragt. Auf Abgeordnetenwatch wollte sie nicht antworten. Warum auch immer.

ich frage mich, warum sie nichts gegen Spam tun. Spam umfasst für mich nicht nur Emails, sondern auch Nervanrufe und Briefkastenwerbung.

Also was wurde da bisher konkret getan, um der Verbraucherschaft wirklich zu helfen?

In Bezug auf die Frage hier http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-575-37446–f345308.html#q345308 wüsste ich dann gerne noch, was gegen eine öffentliche Beantwortung bei AW spricht.

Dazu bekam ich folgende Antwort:


vielen Dank für Ihre E-Mail vom 8. Juli 2012 an Frau Bundesministerin Aigner zum Thema „Spam-E-Mails“, unerwünschte Anrufe und Briefkastenwerbung.

Zu der aktuellen Rechtslage hinsichtlich unerwünschter Werbe-E-Mails kann ich Ihnen mitteilen, dass das Versenden dieser E-Mails ohne vorherige Einwilligung des Empfängers in Deutschland rechtswidrig ist. Erkennbar unerwünschte Werbe-E-Mails bzw. Werbeanrufe, denen der Verbraucher nicht vorher zugestimmt hat, verstoßen insbesondere gegen § 7 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Gegen belästigende Werbe-E-Mails bzw. Werbeanrufe ohne Einwilligung können Verbraucherorganisationen/Verbraucherzentralen, die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. (Wettbewerbszentrale), Mitbewerber und die Betroffenen selbst tätig werden.

Verbraucherzentralen bzw. die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. können unseriöse Unternehmen zunächst abmahnen und dann auf Unterlassung verbotener Werbehandlungen verklagen. Mit der letzten UWG-Novelle wurde auch die rechtliche Grundlage dafiir geschaffen, dass Gewinne, die ein Unternehmen aufgrund einer vorsätzlichen unlauteren Handlung erzielt und die aufgrund ihrer relativ geringen Größe im Einzelfall regelmäßig nicht zurückverlangt werden, von den klagebefugten Verbänden abgeschöpft werden können. Damit soll der Anreiz für die Zusendung derartiger Werbebotschaften abgeschafft werden.

Spam-E-Mails können bei der gemeinsamen Meldestelle des Verbands der deutschen Internetwirtschaft (eco) und der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimediadiensteanbieter‘ (FSM) angezeigt werden. Zu erreichen’ ist die Meldestelle unter www.internet-beschwerdestelle.de. Das weitere Vorgehen richtet sich je nach Beschwerde und wird Ihnen dort erläutert.

Die Rechtslage gestaltet sich bei unerwünschten Anrufen ähnlich. Verbraucher dürfen nicht ohne ihre vorherige ausdrückliche Einwilligung zu Werbezwecken angerufen werden. Dies ergibt sich aus § 7 Abs. 2 Ziffer 2 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Der Verstoß dagegen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße bis 50.000 € belegt werden.

Zur Durchsetzung der gesetzlichen Bestimmungen haben klagebefugte Verbände, wie Verbraucherorganisationen / Verbraucherzentralen und die Zentrale gegen den unlauteren Wettbewerb (Wettbewerbszentrale), die Möglichkeit, unseriös werbende Unternehmen abzumahnen bzw. sie auf Unterlassung verbotener Werbeanrufe zu verklagen.

Es besteht auch die Möglichkeit, Informationen über unerlaubte Werbeanrufe direkt an die Bundesnetzagentur weiter zu leiten. Diese Behörde ist dafür zuständig, Bußgelder zu verhängen. Dazu stehen auf der Webseite der Bundesnetzagentur http://www.bundesnetzagentur.de unter ,‚Rufnummer-mnissbrauch“ Formulare zur Verfügung.

Eine Übersicht darüber, welche Rufnummern von der Bundesnetzagentur bereits abgeschaltet wurden, können Sie auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur unter http://www.bundesnetzagentur.de „Verbraucher“ „Rufnummernmissbrauch – Spam — Dialer – unerlaubte Telefonwerbung“ — „Liste eingeleiteter Maßnahmen“ abrufen.

Unerwünschter Briefkastenwerbung beugen Sie mit einem Aufkleber wie zum Beispiel „Keine Werbung“ vor. Werbende Unternehmen müssen diese Aufkleber am Briefkasten beachten. Um auch Gratis-Wochenblätter nicht zu erhalten empfiehlt sich der Zusatz „keine Anzeigenblätter“ am Brieflrasten. Wenn Sie trotz Aufkleber Werbesendungen erhalten, können Sie die betreffenden Unternehmen bzw. Redaktionen dazu auffordern, zukünftig auf Werbeeinwürfe zu verzichten: Daneben besteht die Möglichkeit eine Unterlassung gerichtlich durchzusetzen oder sich per Abmahnung außergerichtlich eine Vertragsstrafe versprechen zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Da meine Fragen nicht beantwortet wurden, habe ich natürlich noch einmal geschrieben.
Das Thema Kommentarspam scheint das Verbrauchschutzministerium noch nicht einmal erfasst zu haben, genauso wenig, wie die Beschwerdestelle.

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7 Antworten zu Wo kann man ein fehlendes Impressum melden.

  1. Pingback: Schlechte Webseiten | ulrics

  2. Hans Schubert schreibt:

    Na gut, ist ja so eine schöne informative Seite, aber die Schreibfehler – einfach grauenhaft -.
    Den Text würde ich mal bearbeiten, sieht einfach besser aus, wenn keine Schreibfehler drauf sind. Aber im Internet steht mittlerweile ja so viel schrott drin, da passt die Seite dann schon wieder hin.

    • Joseph McCoy schreibt:

      … interessant… Vor allem, „schrott“! Wer im Glashaus sitzt…

    • Moll schreibt:

      Das sich Menschen noch immer an rechtschreibfehlern aufhängen ist in der heutgen zeit schon recht bescheuert genug. rechtschreibung hat nichts, aber auch garnichts mit intelligenz zu tun, nicht umsonst sind ja durchaus legasteniker hochintelligenzler und hochintelligenzler haben einfach keine zeit sich um dumme rectschreibwichtigtuer zu kümmen ….

      • Theo schreibt:

        Rechtschreibung hat nicht viel mit Intelligenz zu tun. Soweit kann ich zustimmen. Ist jeder Legastheniker gleich auch hochintelligent? Nun, den Nachweis würde ich gerne erst einmal sehen.

        Liest sich eine Seite angenehmer, wenn sie möglichst weniger Fehler enthält? Das würde ich allerdings auf jeden Fall sagen.

        Wir haben uns doch an Schreibweisen gewöhnt, wir haben Kommasetzung gelernt. Wenn man von diesen Normen (gut oder schlecht – das möge jeder selbst beurteilen – aber auf jeden Fall der geltende Standard) abweicht, dann erschwert das dem Leser das Lesen. Und manche Fehler sind sogar sinnentstellend („Wir essen jetzt Opa.“)

        Wenn ich persönlich eine Webseite anbiete, möchte ich es meinen Besuchern mögichst einfach machen. Also achte ich auf meine Rechtschreibung und Interpunktion. Und natürlich achte ich auch auf ganz viele andere Dinge (Usability, Farbdesign, inhaltliche Korrektheit etc.). Mache auch ich Fehler? Natürlich.

        Unabhängig davon: Vielen Dank für den informativen Text!

  3. Alex schreibt:

    Schöne Seite, was mir an den Sachen wie Abmahnen nicht gefällt ist das die Kosten auf dem Abmahnenden oft sitzen bleibe. Der Spammer ist ein armes Würstchen was (zumindest offiziell) kein Geld hat. Der Erfolg ist dann null und die Kosten trage ich. Ich finde eine offizelle Stelle die so was verfolgt sinnvoller wenn man das Volk vor so was schützen will.

    • ulrics schreibt:

      Kommt immer darauf an, gegen wen man vorgeht.
      Auch große Firmen halten sich teilweise nicht an die geltenden Regeln bzw. die Rechtsprechung.

      Die komplett unseriösen Spammer, sitzen meiste ohnehin irgendwo, wo man sie nicht verklagen kann oder man scheitert bereits am fehlenden Impressum.

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