Das neue Meldegesetz

Das Grundrecht auf Selbstbestimmung über die eigenen Daten wird durch SPD, CDU, CSU, FDP und Grüne mit dem neuen Melderecht (MeldFortG, in DS 17/7746) weiter eingeschränkt. Was Ralf Jäger hier als Stärkung verkauft ist in Wirklichkeit eine Schwächung. Denn Firmen können sich nun Daten erschleichen in dem sie behaupten es gäbe eine Einwilligung zur Weitergabe.

So wird zum Beispiel in § 44 der Abschnitt „Zwecke der Werbung oder des Adresshandels“ durch die Wörter „für gewerbliche Zwecke“ ersetzt. Natürlich müssen nun alle Angaben machen, ob die Daten zu gewerblichen Zwecken angefordert werden, allerdings frage ich mich, ob die Behörden die einzelnen Zwecke dann noch separat aufzeichnen. Unter Umständen wird hierdurch die Kontrolle wer besonders datensüchtig ist erschwert.

Die Möglichkeit zum erschleichen von Daten für Werbezwecke oder Adresshandel wird ebenfalls in § 44 des Entwurfs gegeben. Dort steht „…es sei denn die betroffene Person hat in die Übermittlung für jeweils diesen Zweck eingewilligt.“ Es dürfte recht simpel sein sich im großen Stil mit Scheinfirmen von Behörden Daten zu besorgen und diese dann illegal zu vertreiben.

Es ist allerdings vorgesehen, dass man der Datenweitergabe für diese Zwecke generell widersprechen kann. Wobei ich diese Passage im Entwurf des Gesetzes nicht finden konnte.

Leider wird der Datenhandel in dem Gesetz nur zur Ordnungswidrigkeit erklärt und nicht zur Straftat.

In § 45 wird zudem die Informationspflicht über eine Auskunft eingeschränkt, wenn ein rechtliches Interesse glaubhaft gemacht werden kann.

Nach § 51 werden auch Daten an Adressbuchverlage weitergegeben, wenn dem nicht widersprochen wurde. Woraus sich dieser Sonderstatus ergibt, kann ich nicht nachvollziehen. In den Erläuterungen wird angemerkt, dass es deswegen keine Einwilligungslösung gibt, weil dann der Bedarf an Adressbücher nicht mehr gegeben wäre. Ich sehe diesen auch so nicht mehr gegeben. Ich frage mich, ob hier nicht Lobbykratie gegenüber dem Datenschutz im Vordergrund steht.

Nach § 10 wird die Stelle an welche die Daten weitergegeben wurden nur im Einzelfall gespeichert und das auch nur gemäß § 40 für mehr als zwölf Monate aber weniger als 2 Jahre. Dadurch ist man zur jährlichen Anforderung einer Auskunft genötigt, um seine Rechte wahrzunehmen. Die Einschränkung auf regelmäßige Datenübermittlungen finde ich suspekt. Warum werden nicht alle Datensauger gespeichert?

Ich habe direkt mal folgende Petition auf den Weg gebracht

Petition:
Der Deutsche Bundestag möge beschließen den § 10 des MeldeFortG bzw. das Resultat des Entwurf dahingehend zu ändern, dass ausnahmslos alle Abrufer von Daten innerhalb der gesetzlichen Fristen gespeichert werden müssen.

Titel: Datenschutz – Ausnahmslose Speicherung der Datenweitergabe durch Meldeämter

Begründung:
Wenn nicht ausnahmslos alle Abrufe gespeichert werden ist es mir unmöglich zu prüfen, ob alle Auskünfte rechtmäßig wahren. Hierdurch das Recht auf informelle Selbstbestimmung unverhältnismäßig eingeschränkt.

Diskussion:
Datenschutz ist wichtiger als Profit

Die bisherige Situation in Duisburg, dass gar keine Weitergaben von Daten gespeichert werden.

Und weil es so schön ist habe ich direkt noch eine zweite eingereicht

Petition:
Der Deutsche Bundestag möge beschließen den § 50 Abs. 3 des MeldeFortG bzw. das Resultat des Entwurfs ersatzlos zu streichen, da keinerlei Notwendigkeit für Adressbücher besteht.

Titel: Datenschutz – Keine Daten an Adressbuchverlage

Begründung:
Es ist keine stichhaltige Begründung angeben, warum Adressbuchverlage einen Sonderstatus genießen sollten. Allein der Sinn und Zweck von Adressbüchern als solches, erschließt sich nicht.

Diskussion:
Datenschutz ist wichtiger als Profit

Mal sehen, welche schwachen Ausreden diesmal kommen.

Dieser Beitrag wurde unter Grundrechte, Privatsphäre abgelegt und mit , , , , , , , , , , , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Eine Antwort zu Das neue Meldegesetz

  1. Pingback: Wie das BMI den Datenschutz im Meldegesetz sieht | Kompass – Die Piratenzeitung

Hinterlasse einen Kommentar