Datenschutzinitiative Duisburg: Hält sich die Targobank wirklich an das BDSG?

Vor ein paar Wochen veröffentlichte ich einen kritischen Beitrag zur Targo- und Santanderbank, wo ich deren Hinweise bzgl. Überwachung kritisierte. Dieser Beitrag wurde durch den Lokalkompass im Auftrag der Targobank gelöscht, da er angeblich unwahr wäre. Ich muss natürlich eingestehen, dass der Artikel nicht optimal die Fakten dargelegt hat, was ich nun nachhole.

Grundlage für die Löschung war hier auch die Behauptung des WAZ-Konzerns im Rahmen eines Artikels, die Targobank würde die Regeln des Datenschutzes einhalten. Offensichtlich wurde hier kein kompetentes Fachpersonal zu Rate gezogen.

Als das Bundesdatenschutzgesetz vor einigen Jahren beschlossen wurde, gab es dazu eine Drucksache, welche auch für § 6b klarstellt, was die Intention ist und wie die Umsetzung aussehen soll. Auf Seite 38 der Drucksache 14/4329 (PDF) heißt es zur Videoüberwachung:

…Absatz 2 dient der Transparenz des Vorgangs der Videoüberwachung. Geeignete Maßnahmen im Sinne dieser Vorschrift sind beispielsweise deutlich sichtbare Hinweisschilder. Zusätzlich zum Umstand der Beobachtung muss für den Betroffenen die verantwortliche Stelle erkennbar sein, damit dieser seine Rechte geltend machen kann. …

Die Bilder von der Targobank fertigte ich diese Woche an. Erst einmal sehe ich kein deutlich sichtbares Hinweisschild. Man muss schon genau hingucken, damit dieses sieht. Die dezenter Aufmachung erscheint mir extra ausgelegt, dass es dem Betrachter nicht auffällt, zudem ist die hohe Anbringung ein Hindernis, was es Betrachtern erschwert dieses zur Kenntnis zu nehmen. Mal ganz abgesehen davon, dass es sich um eine Schiebetür handelt und man das Schild je nach Öffnungszustand gar nicht sieht.

Das wichtigste Manko ist aber die fehlende Angabe der verantwortlichen Stelle, welche durchaus vom Betreiber einer Bank abweichen kann und nicht offensichtlich erkennbar ist.

Für mich schließt sich daraus, dass die Targobank wegen mangelnder Deutlichkeit und vor allen Dingen wegen fehlender Angabe des Betreibers der Videoüberwachung gegen das BDSG verstößt.

Ob die Kamerakuppeln auch den Außenbereich erfassen kann ich nicht beurteilen und auch nicht erfragen, da mir der Betreiber nicht bekannt ist.

Natürlich gibt es in Duisburg etliche Stellen, welche sich nicht an BDSG halten. Seien es nun nur undeutliche Hinweise oder das gänzliche Fehlen. Diese Stelle sowie weiteres zur Videoüberwachung werde nach und nach veröffentlichen.

Leider gibt der Gesetzgeber kein eindeutiges und einheitliches Symbol für den Hinweis auf Kameraüberwachung vor, dies würde schon viele Probleme beheben, aber Datenschutz scheint nicht gewünscht zu sein.

Hier kann ja jeder selber mal gucken, ob der Hinweis deutlich genug ist.
Videoüberwachung Targobank Rheinhausen

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3 Antworten zu Datenschutzinitiative Duisburg: Hält sich die Targobank wirklich an das BDSG?

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